Update-Hinweis
Diese AGB wurden mit Wirkung zum folgenden Datum geändert:
01. Januar 2022.
Du kannst die neuen AGB hier einsehen. Wenn Du nach diesem genannten Datum weiterhin auf unsere Dienste zugreifst,
bist Du an diese neuen AGB gebunden.
Wir freuen uns, dass Du Dich mit unseren AGB beschäftigst und bitten Dich diese vollständig zu lesen.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Nutzungsberechtigung
1.1
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von der Cloudriza UG (haftungsbeschränkt), Wasserturmstraße 23, 85737 Ismaning (nachfolgend „Betreiber“) etwa unter der Internetadresse www.cityriza.com bereitgestellten Online-Portals (nachfolgend „Cityriza“), sowie der darin enthaltenen Anwendungssoftware. Die vom Betreiber erbrachten Leistungen werden unter Ziffer 4 näher spezifiziert.
1.2
Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist der Oberbegriff für registrierte Nutzer und Gäste. Nutzer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.2.1
Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, lesenden Zugriff auf Cityriza zu nehmen, sowie bestimmte technische Funktionen zu nutzen.
1.2.2
Gäste sind Nutzer, die nur lesenden Zugriff auf die Teile von Cityriza haben, die keiner Registrierung bedürfen.
1.2.3
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.2.4
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2.5
Käufer sind registrierte Nutzer, die als Unternehmer oder Verbraucher über Cityriza Waren, Dienstleistungen und/oder digitale Inhalte erwerben.
2. Nutzungsberechtigung
2.1
Nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften. Nicht unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (insbesondere Minderjährige) dürfen Cityriza nur mit der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nutzen. Der Betreiber behält sich vor, die Nutzung von Cityriza in diesem Fall von der Vorlage einer schriftlichen Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters abhängig zu machen. Der Nutzer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen, dass er beim Abschluss des Nutzungsvertrages diese Voraussetzung erfüllt.
2.2
Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
2.3
Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Seine Berechtigung zur Nutzung von Cityriza gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar.
3. Registrierung, Vertragsschluss
3.1
Mit der erfolgreichen Registrierung oder im Rahmen des lesenden Zugriffs als Gast kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer über die Nutzung von Cityriza unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustande.
3.2
Nach Eingabe seiner Daten in das dafür vorgesehene Online-Formular kann sich der Nutzer durch Anklicken des den Registrierungsprozess abschließenden Buttons anmelden. Das Absenden der Registrierungsdaten stellt das Angebot des Nutzers auf Abschluss des Nutzungsvertrages dar, das der Betreiber annehmen kann, aber nicht annehmen muss. Der Betreiber kann das Angebot des Nutzers innerhalb von fünf Tagen nach Zugang des Antrags durch eine elektronisch (E-Mail) übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des Nutzerkontos annehmen. Nimmt der Betreiber das Vertragsangebot des Nutzers nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.
3.3
Bei registrierten Nutzern wird der Vertragstext vom Betreiber gespeichert und kann vom Nutzer über sein passwortgeschütztes Benutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. Bei nicht registrierten Nutzern wird der Vertragstext nicht gespeichert und kann von den Nutzern nachträglich nicht mehr abgerufen werden.
3.4
Vor Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Nutzer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.5
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.6
Die E-Mail-Adresse dient der Identifizierung und der persönlichen Kennzeichnung des Nutzers. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Online-Registrierung angegebene E-Mail- Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Betreiber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Nutzer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Betreiber oder von diesem mit der Abwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
3.7
Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Nutzer vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden vom Betreiber grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
Leistungen 4. Art und Umfang der Leistung des Betreibers
4.1
Der Betreiber stellt mit Cityriza ein digitales System zur Verfügung, in dem der Nutzer mittels der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Anwendungssoftware persönliche digitale Inhalte (Texte, Bilder und Videos), aber auch Angebote zum Verkauf von Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten einstellen und/oder abrufen, sowie mit anderen Nutzern des Portals in Kontakt treten kann.
4.1.1
Registrierte Nutzer haben ferner die Möglichkeit, über das von Cityriza bereitgestellte Online- Portal mit anderen registrierten Nutzern in Kontakt zu treten. Hierzu bietet Cityriza dem Nutzer Zugriff auf seine zentrale Datenbank, welche Profile und Informationen über andere Nutzer enthält und ermöglicht so das Suchen, Finden und Kennenlernen der Nutzer untereinander.
4.2
Verträge über die auf Cityriza dargestellten Produkte bzw. Inhalte können zwischen den Nutzern nur von ihnen selbst abgeschlossen werden. Der Betreiber wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge. Die Kontaktaufnahme der Nutzer untereinander erfolgt hierzu eigenständig über die von den Nutzern angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
4.3
Zur Nutzung von Cityriza ermöglicht der Betreiber dem Nutzer den Zugang zu seiner Website und stellt ihm eine geeignete Software zur Verfügung, die auf dem Server des Betreibers verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Betreibers näher beschrieben. Vom Betreiber nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Nutzers und dem Server des Betreibers.
4.4
Cityriza wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer vom Betreiber nicht gewährleistet werden. Der Betreiber bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Betreibers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Betreiber wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
4.5
Die Software wird in unregelmäßigen Abständen vom Betreiber aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
5. Leistungsänderungen
5.1
Der Betreiber behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
5.2
Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, * soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; * soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; * soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; * wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder * wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
5.3
Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von Cityriza stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
Pflichten und Rechte 6. Pflichten des Nutzers, Verantwortlichkeit für Inhalte
6.1
Jeder Nutzer ist für den Inhalt der Informationen, die er auf Cityriza einstellt, allein verantwortlich, insbesondere für deren Wahrheitsgehalt und rechtliche Unbedenklichkeit. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Verboten ist insbesondere die Veröffentlichung * urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt (z.B. Fotos, zu deren Veröffentlichung im Internet der Fotograf und/oder eine abgebildete Person nicht eingewilligt hat); * falscher Tatsachenbehauptungen; * von Beiträgen, die darauf abzielen, andere Nutzer persönlich anzugreifen oder zu diffamieren; * rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender oder beleidigender Inhalte; * Jugend gefährdender Inhalte; * Gewalt verherrlichender Inhalte; * von Links auf Seiten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.
6.2
Die auf Cityriza eingestellten Inhalte sind ausschließlich dem jeweiligen Nutzer zuzuordnen und geben nicht die Ansichten des Betreibers wieder. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte übernimmt der Betreiber nicht. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt von Inhalten kritisch zu prüfen.
6.3
Nutzer haften grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Zugangs vorgenommen werden, soweit sie dies zu vertreten haben.
6.4
Der Nutzer ist verpflichtet, Cityriza nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die die Verfügbarkeit des Portals nachteilig beeinflusst (z.B. Upload großer Dateien, Spam). Cityriza behält sich vor, die Datenmenge für Uploads zu beschränken, um die Verfügbarkeit des Portals zu gewährleisten. Auf eine Beschränkung von Daten-Uploads wird Cityriza ggf. im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung hinweisen.
6.5
Der Nutzer erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die in seinen Einträgen verwendeten Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass durch seine Einträge keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie Rechte wettbewerbsrechtlicher Natur.
6.6
Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Nutzer hat den Betreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten genutzt wird oder wurde.
6.7
Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmer beim Abschluss von entgeltlichen Verträgen mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr besondere Informationspflichten, wie etwa die Pflicht zur Information über ein bestehendes Widerrufsrecht, zu beachten haben. Für die Einhaltung dieser Informationspflichten ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Betreiber wird den Nutzer insoweit weder beraten noch wird er ihm entsprechend vorformulierte Texte zur Verfügung stellen. Der Betreiber empfiehlt dem Nutzer bei Bedarf eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
7. Rechte des Betreibers
7.1
Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen dem Betreiber konkrete Anhaltspunkte hierfür vor, ist der Betreiber berechtigt ohne Vorankündigung und weitere Prüfung * damit zusammenhängende Einträge des Nutzers zu löschen, * Einträge im Rahmen des Bearbeitungsrechts gemäß Ziffer 10 zu ändern, * eine Abmahnung auszusprechen, * den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder * sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahme der Betreiber ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Betreibers.
7.2
Wird ein Nutzer gesperrt, darf er Cityriza nicht mehr nutzen und sich nicht erneut registrieren.
7.3
Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.
8. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Betreiber
8.1
Der Betreiber räumt dem Nutzer ein einfaches, widerrufliches, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, das vom Betreiber zur Verfügung gestellte Online-Portal und die darin enthaltene Anwendungssoftware im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
8.2
Ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers ist es dem Nutzer nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte Dritten zugänglich zu machen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zu Cityriza eröffnet.
8.3
Verletzt der Nutzer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte, kann der Betreiber die Einräumung der Nutzungsrechte außerordentlich kündigen und den Zugang zu Cityriza sperren. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Betreiber voraus. 8.4 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer
Der Betreiber ist berechtigt, von Nutzern zur Verfügung gestellte Inhalte und Informationen für Cityriza zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Der Nutzer räumt dem Betreiber unentgeltlich nicht ausschließlich und auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht sowie das Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.
Die Registrierung für, sowie der lesende und berechtigte Zugriff auf Cityriza ist kostenfrei.
10.2
Das Einstellen von Inhalten im Sinne der Ziffer 4.1 ist kostenlos.
10.3
Dem Nutzer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website des Betreibers angegeben werden.
11. Haftungsfreistellung
Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte dem Betreiber gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Nutzer eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung von Cityriza geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
12. Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
12.1
Der Betreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt * bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, * bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, * aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, * aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2
Verletzt der Betreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
12.3
Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
12.4
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13. Laufzeit, Kündigung
13.1
Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft Der Nutzer hat das Recht das kostenlose Vertragsverhältnis mit dem Betreiber, welches unter Artikel III. dieser AGB beschrieben wird, ohne Angabe von Gründen, jederzeit zu kündigen. Der Betreiber kann dieses Vertragsverhältnis ebenfalls jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Der Nutzer kann dieses kostenlose Vertragsverhältnis wirksam kündigen durch Bestätigung dieses Links „Mitgliedschaft beenden“ auf Cityriza.com im eingeloggten Zustand, d.h. im Mitgliedsbereich. Der Nutzer erhält hierauf eine Bestätigungsemail, welche den Link zur Durchführung seines Kündigungswunsches enthält und den der Nutzer bestätigen muß. In diesem Fall wird der für die Profile des Nutzers gespeicherte Datensatz gelöscht und das kostenlose Vertragsverhältnis, welches unter Artikel III. dieser AGB beschrieben wird, ist beendet. Verfasste Beiträge des Nutzers in Chat-Bereichen werden nicht von Cityriza gelöscht.
13.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.3
Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
Änderungen und Schlussbestimmungen 14. Änderung der Nutzungsbedingungen
14.1
Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Betreiber wird den Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
14.2
Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, * soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; * soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; * soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert; * wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder * wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.
14.3
Das Kündigungsrecht des Nutzers gemäß Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.2
Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Betreibers. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Der Betreiber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.
ERWEITERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Vertrieb von Werbemitteln im deutschsprachigen Raum
Diese AGB wurden mit Wirkung zum folgenden Datum geändert:
Stand 01. Januar 2022.
Du kannst diese Erweiterung der AGB hier einsehen. Wenn Du nach diesem genannten Datum weiterhin auf unsere Dienste
zugreifst, bist Du an diese neuen AGB gebunden.
Wir freuen uns, dass Du Dich mit unseren AGB beschäftigst und bitten Dich diese vollständig zu lesen.
1. Gegenstand dieser Erweiterung der AGB
1.1
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in dem Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden getroffenen Regelungen.
1.1.1
Diese Erweiterung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt die Veröffentlichung und Ausstrahlung von Werbung (im Folgenden „Werbemittel“ genannt) auf Werbeträgern des Betreibers (im Folgenden „Werbeträger“ genannt) gegen Entgelt.
1.1.2
Werbeträger sind hierbei elektronische Displays unterschiedlicher Größen.
1.1.3
Es werden immer 6-12 Werbeträger zu einem Werbe-Netzwerk zusammengeschlossen.
1.1.4
Die Standorte der Werbeträger im Netzwerk sind vorgegeben und dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt.
1.1.5
Der Kunde ist einem Werbe-Netzwerk fest zugeordnet.
1.1.6
Der Betreiber kann Standorte eines Werbe-Netzwerkes gegen Standorte eines anderen Werbe-Netzwerkes monatlich tauschen, sofern diese sich alle in einem Bezirk, einer Stadt, einem Landkreis oder einer Gemeinde befinden, um die Reichweite der Werbemittel innerorts bzw. innergebietlich zu steigern.
1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind der Betreiber und der Werbekunde bzw. eine vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin, der bzw. die kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist (Werbekunde und vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin im Folgenden gemeinsam „Kunde“ genannt).
3. Vertrag und Angebot
3.1.1
Der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Werbeträgern zwischen dem Kunden und dem Betreiber (im Folgenden: „Werbevertrag“) kommt infolge des unverbindlichen und freibleibenden Angebotes des Betreibers aufgrund einer Buchungsanfrage (Auftragsangebot) des Kunden und deren ausdrücklichen Auftragsannahme (E-Mail ausreichend) durch den Betreiber zustande.
3.1.2
Auftragsangebote für Werbeplätze auf Werbeträgern, die vom Betreiber auf der vom Betreiber betriebenen Webseite www.cityriza.com angezeigt werden, sind ebenfalls freibleibend und stellen lediglich unverbindliche Angebote dar.
3.1.3
Eine verbindliche Buchung über die vom Betreiber betriebene Webseite www.cityriza.com setzt die Registrierung des Kunden über diese Website voraus. Mit der verbindlichen Buchung gibt der Kunde ein unwiderrufliches Angebot über die Platzierung und Schaltung von Werbemitteln gemäß den im Rahmen der Buchung online angegebenen Daten gegenüber dem Betreiber ab.
3.1.4
Ein Vertrag kommt erst nach Prüfung des Angebotes durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung oder, falls die Bestätigung erst nach Veröffentlichung des Werbemittels erfolgt, durch die öffentliche Wiedergabe des Werbemittels auf dem vereinbarten Werbeträger zustande.
3.1.5
Der Betreiber behält sich vor, die Erstellung eines Angebots aufgrund einer Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu verweigern.
3.1.6
Der Kunde hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben.
3.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil eines jeden Werbevertrags des Betreibers. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sowie Änderungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungen des Werbevertrags bedürfen der Schriftform (Austausch zwischen dem Betreiber und dem Kunden per E-Mail ausreichend). Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail ausreichend) durch Betreiber.
4. Übermittlung der Werbemittel
Die vertragsgemäße Durchführung des Werbevertrages umfasst bei elektronischer Werbung die Schaltung des gelieferten Werbebeitrages.
4.1.1
Die Werbeinhalte („Werbemittel“) sind vom Kunden im vorgegebenen Format und der vorgegebenen Qualität zu liefern und auf der vom Betreiber betriebenen Webseite www.cityriza.com nach Anmeldung im eigenen Kundenbereich hochzuladen.
4.1.2
Die Kosten für die Produktion des Werbemittels trägt der Kunde.
4.1.3
Der Kunde hat dem Betreiber die Werbemittel verbindlich zur vertragsgemäßen öffentlichen Wiedergabe zur Verfügung zu stellen. Die Formatanforderungen werden dem Kunden mitgeteilt und sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.cityriza.com nach Anmeldung im eigenen Kundenbereich abrufbar.
4.1.4
Die dem Betreiber übermittelten Werbemittel werden erst Vertragsinhalt, wenn diese vom Betreiber nach unverbindlicher Prüfung freigegeben wurden.
4.1.5
Die Werbemittel müssen mindestens 14 Werktage vor dem geplanten Erstausstrahlungstermin auf www.cityriza.com, nach Anmeldung im eigenen Kundenbereich, hochgeladen sein.
4.1.6
Sie gelten als freigegeben, wenn Betreiber nicht innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt die Freigabe verweigert oder einer Nutzung widerspricht.
4.1.7
Eine Änderung der Werbemittel bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Betreiber.
4.1.8
Motivwechsel während der Vertragslaufzeit sind 1 mal pro Monat möglich. Der Stichtag hierfür, also letzte zeitlicher Termin, bis zu welchem Änderungen für den Folgemonat vorgenommen werden können, ergibt sich aus dem Werbevertrag und den Angaben auf www.cityriza.com. Im Normalfall immer zum 01. oder 15. des laufenden Monats. Es kann für jede Woche des Monats ein anderes Werbemittel zur Freigabe hochgeladen werden.
4.1.9
Änderungen der Werbemittel nach erfolgreicher Freigabe bedürfen einer gesonderten Freigabe und erzeugen zusätzliche Kosten, siehe 5.5 und 5.6.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, Sicherheitskopien der an den Betreiber übermittelten Werbemittel herzustellen. Werbemittel, die dem Betreiber elektronisch übermittelt wurden (Upload, E-Mail, etc.) werden vom Betreiber auf Anfordern des Kunden oder nach freiem Ermessen vom Betreiber nach Erfüllung des Auftrages gelöscht. Wurden die Werbemittel dem Betreiber auf einem Medienträger überlassen, sendet der Betreiber die übermittelten und genehmigten Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurück, sofern der Kunde dem Betreiber hierzu noch vor Beginn der Ausstrahlung schriftlich (E-Mail ausreichend) aufgefordert hat. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, die Werbemittel nebst Medienträger drei Monate nach erfolgter Ausstrahlung zu vernichten.
4.3
Für den Fall, dass nach Einschätzung des Betreibers ein schwerer Imageschaden durch bereits freigegebene Werbemittel droht, ist der Kunde nach schriftlicher Aufforderung (E-Mail ausreichend) durch den Betreiber zur unverzüglichen Löschung dieses Werbemittels verpflichtet, bzw. löscht der Betreiber das betroffene Werbemittel nach vorheriger Ankündigung. In diesem Fall kann der Kunde außer einer Rückerstattung der gezahlten Vergütung pro rata temporis keine Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen.
5. Durchführung
5.1
Sollte der Auftrag wegen technischer, rechtlicher oder sonstiger Gründe nicht in vollem Umfange zur Ausführung gelangen, wird pro rata temporis abgerechnet.
5.2
Kann der Betreiber den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil das Werbemittel nicht oder verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format oder der erforderlichen Anzahl geliefert worden ist, so entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, wobei sich der Betreiber ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.
5.3
Stellt der Kunde ein Werbemittel nicht fristgerecht oder in falschem Format zur Verfügung, wird sich die Betreiber dennoch um deren Freigabe und Korrektur bemühen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Kunde besteht. Im Falle der Durchführung ist der Kunde dem Betreiber zur Zahlung des durch die verspätete oder nicht formatgemäße Anlieferung entstandenen Sonderaufwandes verpflichtet.
5.4
Lehnt der Kunde die Durchführung gegen Zahlung des Sonderaufwandes ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. In diesem Fall wird das zuletzt ausgestrahlte Werbemittel so lange erneut ausgestrahlt, bis es entweder zeitlich festgelegt durch ein anderes freigegebenes Werbemittel ersetzt wird oder der Werbevertrag endet.
5.5
Der Betreiber erhebt als Sonderaufwand eine Pauschalgebühr in Höhe von EUR 75,00 zzgl. MwSt.
5.6
Für erforderliche Anpassungen des Werbematerials erhebt der Betreiber zudem Zusatzkosten in Höhe von EUR 125,00 zzgl. MwSt. pro Stunde. Der Betreiber wird dem Kunden den kalkulierten Sonderaufwand zur Zustimmung mitteilen.
6. Nutzungsrechte
6.1
Der Kunde räumt dem Betreiber mit Abschluss des Vertrages sämtliche für die vertragsgegenständliche Ausstrahlung und Wiedergabe der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen, markenrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Vorführung und Archivierung an den übermittelten Inhalten ein. Der Kunde garantiert, dass er über die vorgenannten Rechte verfügt und zu deren vertragsgemäßer Nutzung, Übertragung und Übermittlung frei von Rechten Dritter berechtigt ist.
6.2
Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für Werbemittel, die der Betreiber auf Wunsch des Kunden entwirft oder gestaltet, soweit der Betreiber nach den Vorgaben des Kunden gehandelt hat.
6.3
Der Kunde räumt dem Betreiber ferner das Recht ein, die gelieferten Werbemittel für eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über das Media-Angebot des Betreibers, unentgeltlich zu nutzen.
6.4
Der Betreiber ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.
7. Inhalte der Werbemittel/ Wettbewerbsschutz
7.1
Der Kunde garantiert, dass die Werbemittel und die gelieferten Vorlagen weder jugendgefährdend noch diskriminierend sind und auch gegen keine Werbeverbote oder sonstigen gesetzlichen Verbote oder behördliche Anordnungen und Genehmigungen verstoßen. Werbemittel, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden vom Betreiber abgewiesen bzw. nicht ausgestrahlt.
7.2.1
Die Art der Ausspielung (Standbild, Cinemagramm, Animation, Video) ist standortabhängig und an gesetzliche Genehmigungen gebunden und kann sich auch während der Vertragslaufzeit verändern. Sollten sich entsprechende Genehmigungen während der Vertragslaufzeit ändern, ist der Kunde verpflichtet, die Art der Ausspielung für den Betreiber unentgeltlich anzupassen.
7.2.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich die Verpflichtung des Betreibers zur öffentlichen Wiedergabe der Werbeinhalte auf einem Werbeträger am jeweiligen Standort.
7.2.3
Befinden sich an einem Standort mehrere Werbeträger, ist der Betreiber vorbehaltlich anderer Vereinbarung nach freiem Ermessen zur Auswahl und zum Wechsel der Werbeträger zur Ausspielung der Werbeinhalte befugt.
7.3
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden wird nicht zugesichert, d.h. der Betreiber sichert nicht zu, dass nicht auch Werbung von Wettbewerbern des Kunden auf den vertragsgegenständlichen Werbeträgern veröffentlicht wird. Der Betreiber wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.
8. Vertragsstörung und Rücktritt
8.1
Der Kunde kann bis 60 Tage vor Erstschaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt von weniger als 60 Tagen vor Erstschaltungsbeginn ist der Betreiber berechtigt eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Schaltungsbeginn 50%, bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Schaltungsbeginn 80%, und danach 100% der gebuchten Brutto-Medialeistung.
8.1.1
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Der Entschädigungsbetrag ermäßigt sich dann entsprechend. Zusätzlich hat der Kunde die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallenen Kosten (z. B. Produktionskosten) der Betreiber zu erstatten.
8.2
Der Betreiber ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung des Werbemittels um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische, betriebliche oder vertriebliche Gründe in der Sphäre der Betreiber eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird der Betreiber den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der geänderten Schaltung nennen. Der Werbevertrag verlängert sich um den ausgefallenen Zeitraum, ohne dass es diesbezüglich einer weiteren Vereinbarung bedarf.
8.3
Vertragsgegenständliche Leistungspflicht ist eine 95-prozentige Verfügbarkeit der gebuchten Sendezeit, gerechnet auf die Gesamtdauer der Werbeleistung. Darüber hinaus gehende Ausfallzeiten werden nach Wahl vom Betreiber nachgeleistet oder erstattet, soweit der Betreiber diese zu vertreten hat. Im Falle der Erstattung können Provisionen von Agenturen/Werbemittlern nicht berücksichtigt werden.
8.4
Sollte der Werbestandort, inkl. des Werbeträgers, von einem Dritten übernommen werden (Verpachtung; Vermietung/ Eigentumsübergang), so behält der Vertrag seine Gültigkeit; den Parteien steht kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, soweit durch die Übernahme das Recht des Betreibers zur Nutzung der Werbeträger nicht beeinträchtigt wird.
9. Haftung und Haftungsfreistellung
9.1.1
Der Betreiber haftet nicht für technische Störungen im Verantwortungsbereich Dritter oder Handlungen von Dritten.
9.1.2
Bei technischen Störungen der Wiedergabe liegt ein Mangel nur vor, wenn dieser vom Betreiber zu vertreten ist und die Wiedergabe im auftragsgegenständlichen Zeitraum für mehr als 90% eingeschränkt ist.
9.2.1
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
9.2.2
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Betreibers ist ausgeschlossen.
9.2.3
Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2.4
Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
9.3.1
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung oder bei dem Betreiber zurechenbar verursachten Personenschäden.
9.3.2
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.
9.4.1
Die Gewährleistung ist zunächst auf Beseitigung des Mangels durch Nachholung der Wiedergabe beschränkt.
9.4.2
Sollte die Beseitigung nicht innerhalb einer zumutbaren Frist von 4 Tagen längstens jedoch 1 Woche erfolgen, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag wählen, soweit es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt.
9.5.1
Im Übrigen haftet der Betreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbevertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
9.5.2
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.5.3
Der Betreiber haftet nicht für die leicht fahrlässige Beschädigung von Werbeträgern oder Schwund an Werbemitteln durch sie, ihre Standortpartner, Dritte oder durch höhere Gewalt.
9.6.1
Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.6.2
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadensersatz ist begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung pro rata, soweit der Betreiber den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.
9.6.3
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn gegenüber dem Betreiber schriftlich (E-Mail ausreichend) geltend zu machen.
9.6.4
Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Vorliegen eines Mangels.
9.7.1
Der Betreiber ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung der vom Kunden gelieferten Werbemittel abzusehen, sofern technische Gründe, höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände der Ausstrahlung entgegenstehen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen den Betreiber zu.
9.7.2
Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei; dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Nutzungsrechten. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde dem Betreiber unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung der Ansprüche und Verteidigung erforderlich sind. Unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche erstattet der Kunde dem Betreiber die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden angemessenen Aufwendungen und Kosten. Dies gilt insbesondere im Falle einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1.1
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Preise aus dem geschlossenen Vertrag zwischen dem Werbeträger und dem Betreiber.
10.1.2
In den Preisen nicht enthalten sind ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen, soweit diese in Ansehung der Werbeinhalte an Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind.
10.1.3
Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
10.2.1
Der Rechnungsbetrag ist mittels Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, soweit der Kunde keine andere vom Betreiber angebotene Zahlungsmethode wählt, wie z.B. Lastschrift. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Rechnungsdatum gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht der Betreiber den Rechnungsbetrag von dem vereinbarten Konto ab.
10.2.2
Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem Betreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
10.3
Der Betreiber behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Kunden zu versenden.
10.4
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Betreiber berechtigt, die Durchführung weiterer Werbeschaltungen – auch während der Laufzeit des Werbevertrages – ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen den Betreiber entstehen.
10.5
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
11. Vertragslaufzeit
Der Werbevertrag endet mit dem Ablauf der darin genannten Ausstrahlungszeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
12. Sonstiges
12.1.1
Der Betreiber ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
12.1.2
Der Betreiber haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
12.2
Bei dem Werbevertrag handelt es sich nicht um einen Allein- oder Exklusivauftrag. Dem Betreiber steht es frei, parallel zu dem Werbevertrag weitere Verträge mit Dritten zu schließen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck oder Inhalt haben können.
12.3
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Betreiber die Werbemittel seinerseits als Referenz bei der Vermarktung seiner Werbeflächen einsetzt.
12.4
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bestehen nicht.
12.5
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Werbevertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers (E-Mail ausreichend) auf einen Dritten übertragen.
13. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
13.1
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
13.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Werbevertrag ist München. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.